Lokale Agenda 21
Im Juni 1992 haben auf einer Konferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro 178 Staaten ein Aktions- und Handlungsprogramm beschlossen, in dem sie sich selbst verpflichtet haben, auf Basis einer globalen Übereinstimmung nachhaltig in den Bereichen von Umwelt und Entwicklung zusammenzuarbeiten – die Agenda 21.
Der Begriff „Agenda“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Was zu tun ist.“ Die Zahl „21“ steht für das 21. Jahrhundert. Dementsprechend bedeutet Agenda 21 „Was für das 21. Jahrhundert zu tun ist“.
In insgesamt 40 Kapiteln werden die vier zentralen Bereiche der Agenda aufgezeigt:
- Behandlung sozialer Aspekte.
- Aspekte der Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung.
- Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen (z.B. Nichtregierungsorganisationen).
- Möglichkeiten der Umsetzung.
Unter dem Motto „Global denken, lokal handeln“ werden neben der wirtschaftlich orientierten Entwicklungshilfe besonders Projekte der „Hilfe zur Selbsthilfe“ sowie Projekte für die Sicherstellung von einem gerechten Zugang zu Lebenschancen und Ressourcen forciert. So strebt die Agenda 21 folgende Ziele an:
- Gewährleistung einer Deckung der Grundbedürfnisse aller Menschen,
- Verbesserung der Lebensstandards aller Menschen,
- größerer Schutz der Ökosysteme,
- bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme.
Um diese zu erreichen, müssen entsprechende Maßnahmen schon kleinräumig umgesetzt werden:
Jede Kommune soll unter Berücksichtigung ihrer Situation entsprechende Zielsetzungen entwickeln sowie Handlungsbereiche und Maßnahmen bestimmen. Für die Umsetzung müssen sie Prioritäten festlegen und diese dann überwachen. Von hoher Bedeutung ist zudem der Konsultationsprozess: Es werden keine Mehrheitsentscheidungen gefällt, sondern es soll ein Konsens zwischen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Interessensgruppen, Verbänden, Vereinen, etc. gefunden werden. Der gegenseitige Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen spielen eine entscheidende Rolle.
Die Kommunen sind als Politik- und Verwaltungsebene den Bürgern und Bürgerinnen am nächsten, wodurch sie eine entscheidende Rolle bei der Information und Mobilisierung der Öffentlichkeit sowie ihrer Sensibilisierung für eine nachhaltige Entwicklung spielen. Denn sie errichten, verwalten und unterhalten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Infrastruktur, überwachen den Planungsablauf und entscheiden über die kommunale Umweltpolitik.
Für die Erstellung und Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 gibt es keinen allgemein gültigen Ablaufplan. Die Kommunen müssen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Gegebenheiten, Strukturen und individuellen Wünsche ihr eigenes Handlungsprogramm entwickeln. Da es sich hierbei um langfristige Konzepte handelt, die sich für einen einheitlich schnell sichtbaren Erfolg wenig eignen, sollten die Städte und Gemeinden ihren Prozess in erlebbare Phasen einteilen, damit Erfolgserlebnisse nicht ausbleiben.
Zusammenfassend sollten folgende Punkte bei der Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 beachtet werden:
- Initiative ergreifen bzw. aufgreifen
- Beschluss der Gemeindevertretung herbeiführen
- Vorarbeiten sichten bzw. Bestandsaufnahme machen
- Finanzielle und personelle Ressourcen klären
- Verwaltungsinterne und externe Kooperationspartner suchen
- Öffentlichkeitsarbeit planen
- Konsultationsprozess planen und organisieren (Agenda-Büro, Foren, Runde Tische etc.)
- Die Agenda erarbeiten (Leitbild und Maßnahmenkatalog)
- Verabschiedung durch Gemeindevertretung herbeiführen
- Umsetzen
- Regelmäßiges Überprüfen / Monitoring / Evaluation
Weitere Links zum Thema:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
www.bmu.de/nachhaltige_entwicklung/aktuell/aktuell/1719.php
- Agenda 21 NRW - Gemeinsame Ideen mit Zukunft
www.agenda21nrw.de
- Das Nachhaltigkeitslexikon
www.nachhaltigkeit.info


